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ARCHIV GEWISSENSFREIHEIT
1996 - 2022
herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann

10.1. Literatur
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Manfred Baldus
Kirchenasyl und Vertragskirchenrecht
NVwZ 1999, 716

Der Autor stellt kurz die Rechtsgeschichte des Kirchenasyls nach dem Gesetzbuch der römisch katholischen Kirche (Codex Juris Canonis) dar: Erst 1983 wurde das Kirchenasyl aus dem Gesetzbuch gestrichen. Seine Hauptthese ist, daß die Gewährung von Kirchenasyl für vollziehbar abgelehnte Asylbewerber ein Verstoß gegen die vertragskirchenrechtliche Loyalitätspflicht darstellt, die durch die Konkordate und Kirchenverträge zwischen Kirchen und Staat begründet wird. Zu den Mindestanforderungen vertraglicher Loyalität gehöre das Verbot, den Partner mit unlauteren Mitteln unter Druck zu setzen. Kirchenasyl sei ein unlauteres Mittel, weil es bewußt auf der Instrumentalisierung der vom Staat garantierten Integrität des Kirchenraums basiere, ohne daß ein Zusammenhang mit dem Schutzzweck, nämlich der Freiheit gottesdienstlicher Betätigung, bestünde und die Ausnutzung einer psychischen Barriere vor gewaltsamen Eingriffen in den Sakralraum. Da hier das Vertragskirchenrecht verletzt werde, handele es sich bei Kirchenasyl um eine Angelegenheit, die nicht nur die Akteure vor Ort, sondern auch die Kirchenleitungen zu verantworten hätten. [pt]